LOC Struktur

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Das oberste Organ des Liechtenstein Olympic Committee ist die Delegiertenversammlung. Ihr stehen unter anderem die Befugnisse zu, die Statuten festzusetzen und zu ändern, die Mitglieder des Vorstandes und des Leistungssport-Ausschusses zu wählen, die Revisionsstelle zu bestimmen, die Jahresrechnung zu genehmigen und den Vorstand zu entlasten. Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jeweils spätestens bis Ende Mai des laufenden Jahres statt
 
Präsidentenkonferenz
Die Präsidentenkonferenz ist ein Konsultativorgan des LOCs. Sie dient dem Informationsaustausch, der Planung und Abstimmung gemeinsamer Anliegen des LOC und seiner Mitglieder. Sie besteht aus den Präsident*innen der Sportverbände und den Mitgliedern des Vorstandes des LOC.

 

Der Vorstand ist primär zuständig für die Bereiche Ausbildung, Breiten- und Leistungssport, Olympia, Dienstleistungen und Finanzen sowie sämtliche Sachgeschäfte und Wahlen, die keinem anderen Organ zugewiesen sind. Die operative Umsetzung dieser Zuständigkeiten oder auch einzelner dieser Zuständigkeiten kann der Vorstand an die Geschäftsstelle delegieren.
Neben den Sitzungen des Vorstandes finden zudem auch regelmässige Sitzungen zwischen dem Präsidium (Präsident*in, Vize-Präsident*in) und der Geschäftsleitung statt. Dies gewährleistet eine effektive und effiziente Zusammenarbeit von strategischer und operativer Führungsebene.
Um die Zusammenarbeit und den Informationsfluss im Bereich Finanzen zwischen dem Vorstand und der Geschäftsstelle optimal zu gestalten, treffen sich der Finanzverantwortliche des Vorstands und die Geschäftsleitung zu regelmässigen Finanzgesprächen

 

Der Leistungssport-Ausschuss ist unter anderem zuständig für die Festlegung der nationalen Selektionslimiten und die Olympiaselektionen, die Kontrolle und Genehmigung der Leistungssportprogramme der Sportverbände sowie die Entscheidungen über Aufnahme und Einstufung von Athleten in die Förderkader des LOC.
Die Vertreter*innen des Sommersport- und Wintersportverbandes sowie der*die Athletenvertreter*in werden von der Delegiertenversammlung auf vier Jahre gewählt und sind einmal wiederwählbar. Nach maximal acht Jahren im Leistungssport-Ausschuss oder beim Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren ist eine Wahl ausgeschlossen. Das Vorstandsmitglied des LOC darf maximal zwölf Jahre Mitglied des Leistungssport-Ausschusses sein.

 

Der Breitensport-Ausschuss ist einerseits mitverantwortlich für die Erstellung der LOC Strategie im Breitensport. Andererseits ist der Ausschuss zuständig für die Erarbeitung und Optimierung von Massnahmen zur Förderung des Breitensports sowie für die Schaffung der damit verbundenen Strukturen. Dies beinhaltet auch die Kontrolle und Entwicklung der finanziellen Fördermassnahmen.

 

Die Liechtenstein Olympians Association LOA ist die Vereinigung der Liechtensteinischen Olympionik*innen. Die LOA bietet den Olympioniken die Möglichkeit, sich im sportlichen, beruflichen und persönlichen Bereich gegenseitig zu unterstützen und zu fördern, indem Know-how und Beziehungen füreinander einsetzt werden.

 

Die Liechtenstein Olympic Athletes Commission (LOAC) nimmt die Interessen der Athletinnen und Athleten gegenüber dem Liechtenstein Olympic Committee, dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC), dem European Olympic Committee (EOC), dem Liechtensteiner Sport allgemein sowie der Öffentlichkeit wahr. Zudem stellt sie die Organisation des Athletenparlaments sicher.

 

Die Revisionsstelle
Die Revision der Jahresrechnung erfolgt durch eine konzessionierte Revisionsstelle, die jährlich durch die Delegiertenversammlung zu wählen ist. Nach spätestens sechs Jahres muss die Revisionsstelle gewechselt und eine neue Revisionsstelle gewählt werden.

 

Zur Unterstützung seiner Tätigkeit unterhält das LOC eine Geschäftsstelle. Sie erledigt die Belange des LOC auf Basis von Gesetz, Statuten und Reglementen und dient als Anlaufstelle für Verbände, Vereine, Sportler, Funktionäre wie auch als Informationsstelle für die Öffentlichkeit.